Generalunternehmerschaft

Als Generalunternehmer verhindern wir für Sie entstehende Reibungspunkte zwischen den einzelnen Gewerken, egal ob Neubau, Rekonstruktion oder eine Teilsanierung.

Unsere Übernahme von Bauprojekten als Generalunternehmer

Der Elektriker ist darauf angewiesen, dass der Maurer den Rohbau rechtzeitig fertiggestellt hat. Später ist der Maurer darauf angewiesen, dass der Elektriker alle Leitungen in der erforderlichen Zeit verlegt hat. Der Fliesenleger wartet auf den Trockenbauer, der Heizungsmonteur auf den Estrichleger – wollen Sie sich das Management der einzelnen Gewerke komplett in Eigenregie zumuten? Ihnen geht nicht nur wertvolle Zeit verloren. Sie haben vielmehr viele Ansprechpartner. Treten Baumängel auf, schiebt das eine Gewerk die Schuld auf das nächste. Um später Gewährleistungsansprüche durchsetzen zu können, benötigen Sie zumindest gute Nerven und Durchsetzungsvermögen. Muss das sein?

Wir bieten Ihnen unsere Übernahme von Bauleistungen als Generalunternehmer an. Das bedeutet, dass Sie nur uns als einzigen Ansprechpartner haben, der im Vertragsverhältnis mit Ihnen vollumfänglich in der Verantwortung steht. Wir setzen als Meisterbetrieb unsere eigenen Mitarbeiter für die Bauleistungen ein, die wir selbst erbringen können. Alle sonstigen Arbeiten wie beispielsweise die Zuarbeiten durch die technischen Ausbaugewerke organisieren wir für Sie. Im üblichen Fall endet unser Vertragsverhältnis mit Ihnen erst mit der Fertigstellung und mängelfreien Übergabe als schlüsselfertiges Bauvorhaben.
Gehen wir damit nicht ein Risiko ein, indem wir für alle anderen Handwerker ebenfalls verantwortlich zeichnen? Eigentlich schon, wir minimieren dieses Risiko jedoch, indem wir Firmen beauftragen, mit denen wir bereits viele Bauprojekte realisiert haben. Von deren fachlicher Qualität und Termintreue haben wir uns längst überzeugen können.

Können Sie auch Eigenleistungen erbringen?

Bauen ist eine erhebliche finanzielle Investition. Wenn Sie bestimmte Arbeiten in Ihrem zukünftigen Eigenheim selbst erbringen möchten, um Kosten zu sparen, geschieht dies in der Bau- und Leistungsbeschreibung durch eine klar formulierte Leistungsabgrenzung. Dann werden wir vom Generalunternehmer zum Teilunternehmer. Wir sind dann jedoch auf Ihre fach- und termingetreue Zuarbeit angewiesen. Schätzen Sie vor allem Ihre zeitlichen und kräftezehrenden Ressourcen realistisch ein.

Was sagt unser Generalunternehmervertrag aus?

Eigentlich beginnt der Generalunternehmervertrag, wenn alle Planungsleistungen abgeschlossen sind und sämtliche Baugenehmigungen einschließlich der Ausführungsunterlagen vorliegen. Wir unterstützen Sie aber auch gern, indem wir die Planungsleistungen für Sie organisieren.
Diese Planungsunterlagen bilden die Grundlage für unser Angebot an Sie. In diesem Angebot sind alle Leistungen enthalten, die wir selbst für Sie erbringen. Sie beinhalten aber auch alle Angebote unserer nachbeauftragten Gewerke. Damit Sie wissen, welche Leistungen insgesamt erbracht werden, erhalten Sie von uns eine detaillierte Bau- und Leistungsbeschreibung. Angebote sowie Bau- und Leistungsbeschreibung bilden die Grundlage für den Bauvertrag als Generalunternehmer mit Ihnen.
Von diesem Zeitpunkt an obliegt es uns, den Bauablauf zu organisieren und auf die fachgerechte Ausführung aller beteiligten Gewerke zu achten. Bis zur schlüsselfertigen Fertigstellung ersparen Sie sich zeitintensive Absprachen und Kontrollen hinsichtlich der geleisteten Arbeiten der nachfolgenden Gewerke.
Gern übernehmen wir Ihr Bauvorhaben als Generalunternehmer. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Anfrage.